Bodenrichtwerte 2022

Der Gemeinsame Gutachterausschuss im Enzkreis, der zwischenzeitlich für die Gemeinde Ötisheim zuständig ist, hat die neuen Bodenrichtwerte für das Gemeindegebiet zum Stichtag 1. Januar 2022 ermittelt. Eine Neufestlegung der Werte erfolgt alle 2 Jahre.
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Der Bodenrichtwert wird in €/m² angegeben. Er dient der Transparenz auf dem Grundstücksmarkt und ist die Basis für vielfältige Wertermittlungen von Immobilien und für die steuerliche Bewertung.

Bodenrichtwerte gem. § 196 BauGB zum Stichtag 01.01.2022

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