Hochwasser 2013: Ende der Antragsfrist zur Förderung gem. der VwV Aufbauhilfe

Das Land Baden-Württemberg gewährt nach der VwV Aufbauhilfe vom 29. Oktober 2013 (GABl. S. 534) Zuwendungen für Maßnahmen zur Beseitigung der Hochwasserschäden vom Mai und Juni 2013. Die Anträge sind von den Antragsberechtigten nach Nummer 1.5 der VwV Aufbauhilfe spätestens bis

30. Juni 2015

zu stellen.   Da es sich bei dieser Frist um eine absolute Ausschlussfrist handelt, möchten wir Sie bitten, mögliche Anträge innerhalb dieser Frist beim Regierungspräsidium Karlsruhe einzureichen, da sie sonst nicht mehr berücksichtigt werden.

 

Unter folgender Internetadresse finden Sie hierzu nähere Hinweise, die Fördervoraussetzungen und Anträge:

 

http://www.service-bw.de/zfinder-bw-web/processes.do?vbid=3107698&vbmid=0&letter=H

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