Aktuelle Meldungen

März 2022

Erweiterung des Kinderhauses Steidach

Am Waldkindergarten haben dieser Tage die Bauarbeiten zur Erweiterung begonnen. Bis zum Frühjahr 2023 sollen hier neue Räume für je eine Regel- und eine Krippengruppe entstehen.

Während der Bauzeit ist der Eingang auf die Rückseite des Gebäudes verlegt. Besucher mögen bitte den Hinweisschildern folgen.

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Nachweis für coronabedingte Entschädigungszahlungen erleichtert

Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich coronabedingt in Quarantäne befinden, kann der Arbeitgeber beim Staat einen Verdienstausfall beantragen.

Ab sofort reicht ein positives PCR- oder Schnelltestergebnis einer Teststelle als Nachweis, dass man in Quarantäne war. Nicht mehr nötig ist die Quarantäne-Bescheinigung des Rathauses.

Wer positiv getestet wird, muss zehn Tage in Quarantäne. Nach sieben Tagen ist eine Freitestung möglich. Der Arbeitgeber des Getesteten kann dann beim Staat Entschädigungszahlungen beantragen und zwar im Internet unter www.ifsg-online.de.

Liegt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Krankschreibung) vor, ergeben sich Ansprüche auf Entgeltfortzahlung aus dem Entgeltfortzahlungsgesetz. Eine staatliche Entschädigungszahlung erfolgt in diesem Fall nicht. 

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