Schöffenwahl 2023

Für die Gemeinde Ötisheim werden Bürger*innen gesucht, die das Amt eines Schöffen oder Jugendschöffen ausüben möchten. Schöffen wirken neben den Berufsrichtern gleichberechtigt an der Rechtsprechung mit und tragen somit die gleiche Verantwortung für den Urteilsspruch. Die Wahlen werden bundesweit im ersten Halbjahr 2023 für die Amtsperiode 2024 bis 2028 stattfinden.

Ende März wird die genaue Anzahl der benötigten Schöffen durch die Präsidenten der Amtsgerichte bestimmt.

Der Gemeinderat und der Jugendhilfeausschuss des Enzkreises schlagen doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen bzw. Jugendschöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen werden dann vom Schöffenwahlausschuss des Amtsgerichts in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Hilfsschöffen ausgewählt.

Wer kann sich bewerben?

  • Bürger*innen mit unparteilicher und vorurteilsfreier Haltung
  • Bürger*innen mit Kommunikationsfähigkeit, Menschenkenntnis, Einfühlungs- und Urteilsvermögen
  • Bürger*innen die zu Beginn der Amtsperiode am 1. Januar 2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sind
  • Bürger*innen mit deutscher Staatsangehörigkeit
  • Bürger*innen mit guten Deutschkenntnissen
  • Bürger*innen ohne Vorstrafen

Interessierte Bürger*innen können sich für das Schöffenamt/Jugendschöffenamt bis zum 30.04.2023 bei der Gemeinde Ötisheim, Hauptamt, Schönenberger Str.2, 75443 Ötisheim bewerben. Das Formular zur schriftlichen Bewerbung erhalten Sie auf Nachfrage per Post vom Hauptamt unter 07041-9501-15 oder lizandra.stroehle@oetisheim.de. Gerne können Sie sich das Formular auch auf unserer Website www.oetisheim.de herunterladen.

Weitere Informationen zur Schöffenwahl und zum Schöffenamt finden Sie unter www.schoeffenwahl2023.de

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