Neufassung der Satzung über Kostenersatz bei Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr

Zum 1. Januar 2023 wurde eine neue Satzung über den Kostenersatz bei Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr erlassen. Nachfolgend findet sich der Text dieser Satzung, die hiermit öffentlich bekannt gemacht wird.

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