Aktuelle Meldungen: Gemeinde Ötisheim

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BITE GmbH
Die BITE GmbH ist ein Full-Service-Anbieter innovativer Recruiting Software. Sowohl die Software-Entwicklung als auch die Datenhaltung finden exklusiv in Deutschland statt. Als einer der wenigen Anbieter für Bewerbermanagement Software sind wir ISO 27001 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten Sicherheitsstandards. Unsere Produkte und Dienstleistungen entwickeln wir kontinuierlich weiter, um Ihren aktuellen und zukünftigen Ansprüchen und Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht zu werden.
Verarbeitungsunternehmen
BITE GmbH
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

Bei Ihrer Kontaktaufnahme mit uns über das Kontaktformular werden die von Ihnen mitgeteilten Daten von uns gespeichert, um Ihre Fragen zu beantworten, bzw. Ihr Anliegen zu bearbeiten. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO auf der Basis des berechtigten Interesses, Ihnen eine Möglichkeit zur unkomplizierten und elektronischen Kontaktaufnahme und Kommunikation zu geben. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Daten löschen wir, nachdem die Speicherung nicht mehr erforderlich ist, oder schränken die Verarbeitung ein, falls gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.

Neben der rein informatorischen Nutzung unserer Website bieten wir verschiedene Leistungen an, die Sie bei Interesse nutzen können. Dazu müssen Sie in der Regel weitere personenbezogene Daten angeben, die wir zur Erbringung der jeweiligen Leistung nutzen und für die die zuvor genannten Grundsätze zur Datenverarbeitung gelten.

Einwilligungshinweis

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Rechtsgrundlage für die Datenerhebung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Zweck und berechtigtes Interesse sind die Sicherstellung der Stabilität, Funktionalität und Sicherheit unserer Website.

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Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter datenschutz@b-ite.de oder unserer Postadresse mit dem Zusatz „der Datenschutzbeauftragte“.

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

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Jahresendbescheid Wasser/Abwasser/ Niederschlagswasser für das Jahr 2025

Jahresendbescheid

Wasser/Abwasser/ Niederschlagswasser

für das Jahr 2025

 

Die Jahresendbescheide Wasser/Abwasser/Niederschlagswasser für das Jahr 2025

werden unseren Kunden in den nächsten Tagen zugestellt.

 

Bescheiddatum:   02.02.2026

 

Fälligkeitsdatum:20.02.2026

 

                                

Die entsprechenden Beträge werden von den Konten, der am Abbuchungsverfahren teilnehmenden Anschlussnehmer, am Fälligkeitstag abgebucht.

 

Abnehmer, die der Gemeinde noch kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden um pünktliche Bezahlung - unter Angabe des Buchungszeichens - gebeten.

 

Des Weiteren sollen die in der Schlussrechnung aufgeführten Fälligkeitstermine für die neu errechneten Vorauszahlungen vorgemerkt werden, da von den Gemeindewerken Ötisheim keine weiteren Zahlungsaufforderungen für diese Vorauszahlungen mehr erfolgen !

 

Sollte der Wunsch bestehen, die auf dem Jahresbescheid 2025 vorgegebenen Vorauszahlungen für 2026 in deren Höhe zu ändern ( diese wurden anhand des Verbrauchs von 2025 errechnet ) setzen Sie sich bitte mit der Veranlagung                                                         - Tel-Nr.: 07041-9501-24 / Fr. Häge - in Verbindung.

 

Teilen Sie uns hierbei bitte nur die Höhe des von Ihnen gewünschten, voraussichtlichen Verbrauchs für das Jahr 2026 mit ( kein EURO-Betrag).

 

Kunden, die bei Ihren jeweiligen Banken Daueraufträge über die Zahlungen Wasser/Abwasser/Niederschlagswasser eingerichtet haben, werden gebeten,                  diese der neu errechneten Höhe der Vorauszahlungen,                                                           die auf dem Jahresendbescheid ausgewiesen sind, anzupassen !!!

 

                       Der Termin für die 1. Vorauszahlung 2026:     15. März 2026

 

                                              Ein herzlichesDankeschön

an unsere Kunden für die gute Zusammenarbeit !

 

Freundliche Grüße

Ihre Gemeindewerke Ötisheim

Antrag für Wahlscheine

Artikel vom 13.01.2025

Antrag der Wahlscheine

Am 08. März 2026 findet die Wahl zum Landtages des Landes Baden-Württemberg statt. Neben dem Gang ins Wahllokal und Abgabe Ihrer Stimmen während der Wahlzeit (8.00 - 18.00 Uhr) besteht auch die Möglichkeit zur Briefwahl, wenn Sie z.B. wegen Abwesenheit, Krankheit oder aus sonstigen Gründen nicht ins Wahllokal kommen können.

Für diesen Fall benötigen Sie einen Wahlschein, den Ihnen die Gemeindeverwaltung auf Ihren Antrag hin ausstellt. Die Erteilung eines Wahlscheins kann schriftlich, elektronisch (z.B. per E-Mail, Internet) oder durch persönliche Vorsprache im Einwohnermeldeamt, Schönenbergerstr. 2, beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind unzulässig.

Verwenden Sie zur schriftlichen und persönlichen Antragstellung den Ihrer Wahlbenachrichtigung beigefügten Vordruck. Auf elektronischem Wege beantragen Sie den Wahlschein am einfachsten über den nachstehenden Link:

Wahlscheinantrag online

Beim Aufruf des Links öffnet sich ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Dort müssen Sie die die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.

Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse.

Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen.

Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen per Post zugestellt, sobald die Stimmzettel für die Bundestagswahl vorliegen.

Wer Briefwahlunterlagen für eine andere Person beantragen oder abholen will, benötigt hierzu eine schriftliche Vollmacht.

Bei der Ausübung der Briefwahl beachten Sie bitte die mitübersandten Hinweise genau. Andernfalls besteht die Gefahr, dass Ihre Stimmabgabe ungültig ist!

Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2025 sowie des Wirtschaftsplans 2025

die Haushaltssatzung 2025 sowie den Wirtschaftsplan 2025 finden Sie hier