Antrag für Wahlscheine
Antrag der Wahlscheine
Am 23.Februar 2025 findet die Wahl zum Deutschen Bundestag statt. Neben dem Gang ins Wahllokal und Abgabe Ihrer Stimmen während der Wahlzeit (8.00 - 18.00 Uhr) besteht auch die Möglichkeit zur Briefwahl, wenn Sie z.B. wegen Abwesenheit, Krankheit oder aus sonstigen Gründen nicht ins Wahllokal kommen können.
Für diesen Fall benötigen Sie einen Wahlschein, den Ihnen die Gemeindeverwaltung auf Ihren Antrag hin ausstellt. Die Erteilung eines Wahlscheins kann schriftlich, elektronisch (z.B. per E-Mail, Internet) oder durch persönliche Vorsprache im Einwohnermeldeamt, Schönenbergerstr. 2, beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind unzulässig.
Verwenden Sie zur schriftlichen und persönlichen Antragstellung den Ihrer Wahlbenachrichtigung beigefügten Vordruck. Auf elektronischem Wege beantragen Sie den Wahlschein am einfachsten über den nachstehenden Link:
Beim Aufruf des Links öffnet sich ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Dort müssen Sie die die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.
Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse.
Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen.
Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen per Post zugestellt, sobald die Stimmzettel für die Bundestagswahl vorliegen. Nach aktueller Mitteilung der Kreiswahlleitung wird dies voraussichtlich erst Anfang Februar der Fall sein.
Wer Briefwahlunterlagen für eine andere Person beantragen oder abholen will, benötigt hierzu eine schriftliche Vollmacht.
Bei der Ausübung der Briefwahl beachten Sie bitte die mitübersandten Hinweise genau. Andernfalls besteht die Gefahr, dass Ihre Stimmabgabe ungültig ist!