Im Detail
Ötisheim wird nach älteren Überlieferungen erstmals im Jahre 756 nach Christus urkundlich erwähnt, als das Kloster Weißenburg im Elsass aus „Autinesheim“ Güter bekam. Fast alle Orte in der hiesigen Gegend begannen ihre urkundlich überlieferte Geschichte in den Urkunden dieses Klosters oder aber denen des Klosters Lorsch. Das Schenkungsbuch des Klosters Lorsch nennt im Verlauf von 77 Jahren Ötisheim nicht weniger als zehn mal.
Eine neuere Untersuchung der Landesarchivdirektion Baden-Württemberg hat das Jahr 756 allerdings zwischenzeitlich in Frage gestellt. Offensichtlich handelte es sich bei dieser Erwähnung um ein „Edesheim“ in der Pfalz. Deshalb dürfte wohl das in der Oberamtsbeschreibung von Maulbronn erwähnte Jahr 783 als Datum der ersten Erwähnung eher zutreffen, was der Gemeinde zwischenzeitlich auch von der Landesarchivdirektion Baden-Württemberg bestätigt wurde.
Richtig ist allerdings, dass im Jahre 835 zwei Stifter namens Gwichat und Wichat, die beide reiche Grundherren waren, dem Kloster Lorsch ein Gut im Ort zukommen ließen. Das Kloster Lorsch wird auch in der Folgezeit mehrmals genannt, es kam innerhalb von kurzer Zeit zu großen Besitzungen in Ötisheim.
Wie verschiedene alte Urkunden belegen, hat der Ortsname bis zu seiner heutigen Form mehrere Wandlungen durchgemacht. Nach „Autinesheim“ erscheint 1236 der Name Autesheim, dem sich 1246 Outenesheim, 1295 Outensheim, 1312 und 1316 Othensheim, 1356 Oetinsheim und 1370 Oettisheim anschlossen, woraus sich wohl auch die heutige Schreibweise Ötisheim ableitete.
Kloster Maulbronn
Nach der Gründung des Klosters Maulbronn im Jahre 1147 nahm der Ort einen größeren Aufschwung. Das Kloster hatte bald reichen Besitz in Ötisheim und bereits durch einen Schiedsvertrag vom 19.10.1285 wurde ihm das Vogtrecht über Ötisheim, das zuvor bei den Herren von Enzberg lag, zugesprochen. Dieses Schiedsrecht bestand aus den Rittern Albrecht und Konrad von Niefern und Dieter von Lomersheim. Am 25.10.1376 übertrug Kaiser Karl der IV, der in Prag residierte, dem Kloster die Zivil- und Kriminalgerichtsbarkeit über den Ort.
Der Einfluss des Klosters Maulbronn sollte für die weitere Entwicklung von Ötisheim über Jahrhunderte hinweg bestimmend sein. Der reichsunmittelbare Schutz, den das Kloster genoss, kam auch stets den Ötisheimern zugute, was sich natürlich auf das Gemeinwesen nur günstig auswirken konnte. Das Kloster errichtete im Dorf einen Pfleghof, das heißt ein königliches Rentamt oder auch klösterliches Finanzamt genannt, an den die Orte Lomersheim, Dürrmenz, Mühlacker, Enzberg, Kieselbronn, Eckenweiher und Ötisheim selbst ihre Abgaben abzuführen hatten.
Erst durch die Streitigkeiten und die Schirmherrschaft über das Kloster zwischen Württemberg und der Pfalz wurde Ötisheim wieder in größere Mitleidenschaft gezogen. Als im Jahre 1504 dieser Streit endgültig zu Gunsten Württembergs entschieden war, war Ötisheim zuvor von dessen Truppen geplündert und gebrandschatzt worden. Von nun an stand der Ort unter württembergischer Oberhoheit.
Nach der Reformation kam Ötisheim zum Klosteramt Maulbronn, das vom Kirchenrat als Zentralbehörde verwaltet wurde. Mit der Einziehung des Kirchengutes und dessen Überführung ins Staatsgut im Jahre 1806 hörte auch das Klosteramt Maulbronn auf zu bestehen. Ötisheim wurde dem Oberamt Maulbronn zugeschlagen, wo es bis zu dessen Aufgehen im Landkreis Vaihingen im Jahre 1938 verblieb, seit 1973 gehört die Gemeinde zum damals neu gegründeten Enzkreis mit dem Kreissitz in Pforzheim.
Kamen die Herren von Enzberg schon frühzeitig, möglicherweise durch Beerbung der Herren von Ötisheim, zu größerem Besitz im Ort, hatten sie offenbar nicht die finanziellen und wohl auch nicht die politischen Mittel, diesen zu halten. Bereits am 15.12.1369 mussten sie, durch Geldnot gedrängt, ihre letzen Rechte in Ötisheim an das Kloster Maulbronn verkaufen. Damit waren die Bewohner von Ötisheim zu Leibeigenen des Klosters geworden.
Hatte das Kloster damit nun endgültig die Hoheit über das Dorf erlangt, musste es im höchsten Maße daran interessiert sein, seine Rechte in Ötisheim zu wahren, denn noch konnten weitere Fehden mit den Herren von Enzberg nicht ausgeschlossen werden. Frühzeitig machte es sich deshalb daran, Ötisheim zu befestigen und den Ort durch einen Graben mit Palisadenzaun, der später durch eine Mauer ersetzt wurde, wehrhaft zu machen.
Nur zwei Tore gewährten damals Einlass in das trutzig um den steilen westlichen Abfall des Wurmbergrückens gelagerte Ötisheim. Das untere Tor ließ die Verbindungsstraße Mühlacker/Maulbronn bei der Erlenbachbrücke zwischen Alter Mühlackerstraße und Brunnenhäusle passieren, während diese einzige Durchgangsstraße den Ort durch das obere Tor beim alten Friedhof, der heutigen Kirchberganlage (mit Gefallenen-Ehrenmal) wieder in Richtung Maulbronn verließ.
Eine grundlegende bauliche Veränderung
Die enge Anlage des Dorfes, der man auch heute noch in den Gassen des alten Ötisheim begegnet, kann nur auf Grund obrigkeitlicher Maßnahmen und Anordnungen erfolgt sein. Es muss als sicher angenommen werden, dass der Ort in diesen Jahren eine grundlegende bauliche Veränderung erfahren hat. So findet man zum Beispiel im alten Ötisheim heute noch keinerlei Freiflächen, die einer landwirtschaftlichen oder gärtnerischen Nutzung zugänglich waren.
Eine Tatsache, die in dem ausschließlich von der Landwirtschaft lebenden Ort ohne Zwang sicherlich nicht denkbar war. Die mündliche Überlieferung, die auch Pfarrer Nicolai in seinem Bericht vom Jahre 1774 auf Grund von Erzählungen hochbetagter Einwohner festhält, nach der der Ort früher viel größer und weiträumiger gewesen und der Erlenbach mitten durch Ötisheim geflossen sei, muss daher wohl als geschichtliche Tatsache betrachtet werden. Dies um so mehr, als das Sicherheitsbedürfnis zum Schutz des klösterlichen Besitzes gegeben war und das Kloster über den notwendigen Einfluss und auch die notwendigen Geldmittel verfügte.
Leider sind aus dieser Zeit, ausgehendes 14. und beginnendes 15. Jahrhundert keinerlei Unterlagen bzw. Urkunden mehr vorhanden. Dies gilt sogar bis zum Jahre 1692, wo die Ötisheimer Akten aus Sicherheitsgründen in das Vaihinger Rathaus verbracht worden waren.
Doch diese ursprünglich gut gemeinte Maßnahme wirkte sich eher verhängnisvoll aus. Denn während das Vaihinger Rathaus und damit auch alle Ötisheimer Urkunden im Zuge der Kriegswirren restlos verbrannten, hatte das Rathaus zu Ötisheim samt Kirche und Pfleghof diese Katastrophe unbeschadet überstanden.
Ötisheim als Standquartier
Im besagten Jahr 1692 hatte der französische Marschall de Lorge, ein Neffe des legendären Turenne, mit einer großen Streitmacht den Rhein bei Daxlanden überschritten. Am 14.09.1692 nahm er Pforzheim ein. Der Herzog-Administrator Friedrich Karl von Württemberg hatte den Auftrag, mit einer kleinen berittenen Abteilung den französischen Truppen den weiteren Einritt ins Land zu verwehren, während sich das deutsche Hauptheer bis nach Heilbronn zurückzog. Friedrich Karl traf in Ötisheim ein und errichtete hier sein Standquartier, weil ihm der befestigte Ort mit dem davor liegenden versumpften Erlenbachgrund und der Höhenrücken des Wurmberges als eine strategisch günstige Stelle erschien. Er glaubte damit, eine fast uneinnehmbare Festung innezuhaben.
Doch leider kam es anders. Zum einen waren seine Truppen denen der Franzosen schon zahlenmäßig weit unterlegen und zudem noch unzuverlässig, zum anderen versagte der Nachrichtenapparat total. Während sein Kundschafter, Oberstleutnant Mortani, dem später Verrat vorgeworfen wurde und der auch nicht mehr zur Truppe des Herzogs zurückkehrte, dafür aber 1693 wieder in französischen Diensten auftauchte, ihm am Morgen des 17.09.1692 berichtete, Pforzheim leiste noch Widerstand, obwohl es schon am 14. September gefallen war, formierte der französische Marschall bereits sein Heer im Bühlwald westlich von Kieselbronn.
Ein Bauer brachte dem Herzog noch am Vormittag des 17. September dann die Nachricht von der tatsächlichen Lage, die sein weiterer Kundschafter, Oberst Carlin, nach erneutem Erkundungsritt nur noch bestätigen konnte. Mit verhängten Zügeln ritt dieser dem Herzog wieder entgegen, den Anmarsch des Feindes ankündigend. Das Heer des Herzogs war völlig überrascht und beim Anblick der Franzosen, die in sechs Kolonnen den Ötisheim gegenüberliegenden Abhang herab jagten, geriet es in Panik und preschte in wilder Flucht davon.
Vergeblich versuchte der Herzog seine Soldaten um sich zu ordnen, er wurde jedoch von seiner Reiterei schmählich im Stich gelassen und die Schlacht war verloren. Mit dem bayerischen General von Solier geriet er in Gefangenschaft. Alles Kriegsgerät, die Kriegskasse sowie die Privatschatulle des Herzogs kamen in die Hände des Feindes. Tags darauf, am 18.09.1692, wurde das von den Franzosen kampflos eingenommene Ötisheim vollständig ausgeplündert und angezündet. Nur Kirche, Rathaus und Pfleghof haben diesen wohl schwärzesten Tag in der Ötisheimer Geschichte einigermaßen unbeschadet überstanden.
Ende des 30 jährigen Krieges
Hatte der 30jährige Krieg zunächst unter Tillys Truppen im Jahre 1631 Unglück über Ötisheim gebracht, so musste es in den folgenden Jahren noch größere Greuel und Brandschatzungen der ungezügelten Belagerer über sich ergehen lassen. Schließlich war der Ort weitgehend entvölkert. Der Aderlass der Krieges bei der Bevölkerung war ungeheuer. Von den 30.000 Einwohnern des Klosteramtes Maulbronn waren 1648, am Ende des 30jährigen Krieges, noch 1.500 übrig geblieben. Ötisheim hatte bereits im Jahre 1654 wieder 254 Einwohner und hatte sich bis zum Jahre 1692 wieder einigermaßen erholt, als die Katastrophe des 18. September 1692 über den Ort hereinbrach.
Was der Krieg nicht geschafft hatte, besorgte bei der leidgeprüften Bevölkerung schließlich die Pest. Im Jahre 1697 hatte Ötisheim noch neun Bürger, das Land war verwüstet und an einen baldigen Wiederaufbau war nicht zu denken. Als Folge der französischen Einfälle, die die gesamte hiesige Gegend in arge Mitleidenschaft gezogen hatten (auch Knittlingen und Bretten wurden abgebrannt), wurden in der Zeit von 1695 bis 1697 die Eppinger Linien als Verteidigungsbollwerke errichtet, die bei Ötisheim heute noch auf dem Sauberg und dem Eichelberg gut erhalten sind. Auf dem Sauberg wurde im Zuge dieser Verteidigungsbauten noch eine große Sternenschanze mit stattlichen Ausmaßen in Form eines regelmäßigen fünfeckigen Sternes angelegt.
Da jedoch Ötisheim außerhalb dieser Verteidigungsanlagen lag, konnte es auch von den Eppinger Linien keine Verbesserung seines aussichtslosen Zustandes erhoffen. An einen Neuaufbau konnte daher erst wieder nach dem endgültigen Friedensschluss gedacht werden.
Pfarrer Nicolais Bericht erwähnt hier eine Frau, die der Pfarrer noch selbst gekannt hatte und deren Erzählung die auswegslose Lage des Ortes in den Leidensjahren drastisch veranschaulichte. In den Pestjahren ging diese Frau namens Anna Katharine Wanderin täglich von Haus zu Haus um nachzusehen, wo wieder jemand gestorben war. Jeden Tag schleppte sie die Toten dann eigenhändig zum Friedhof, wo sie sie mit Hilfe eines Mannes begrub.
Vor 100 Jahren Zusammenschluss von Schönenberg und Ötisheim zu einer Gemeinde
Vor 100 Jahren Zusammenschluss von Schönenberg und Ötisheim zu einer Gemeinde
Vor 100 Jahren verzichteten die Schönenberger freiwillig auf ihre Selbständigkeit. Auf eigenen
Wunsch wurden sie zur Gemeinde Ötisheim eingemeindet.
Anders als bei der Kreisreform in den siebziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts, als so
manche kleinere Gemeinde ihre Selbständigkeit aufgeben musste und deren Bürger sich teilweise
noch bis zum heutigen Tage benachteiligt sehen, kam es zur Eingemeindung Schönenbergs aus freien Stücken.
Der „Bürgerfreund“, das damalige Amtsblatt für den Oberamtsbezirk Maulbronn vermeldet am 1.Oktober 1924:
„Mit dem heutigen Tage hört Schönenberg auf als selbständige Gemeinde zu bestehen...Hoffen wir,
dass sich die Vereinigung der beiden Gemeinden als ein Segen für beide erweisen möge.“
Wie, auf wessen Initiative, aus welchen Gründen kam es zu diesem Schritt in einer äußerst
krisenhaften Zeit nach der Hyperinflation im Jahre 1923?
Der Prozess der Eingemeindung zog sich einige Jahre hin. Wie im Ötisheimer
Gemeinderatsprotokoll vom 3. Juni 1921 nachzulesen, hatten die Einwohner von Schönenberg den
Wunsch nach Eingemeindung ausgesprochen, nachdem der dortige „Schultheiss“ Bonnet, sein Amt
altershalber niedergelegt hatte. Der Ötisheimer Gemeinderat zeigte sich nicht abgeneigt, wollte
dazu jedoch erst Stellung nehmen nach Besprechung mit dem Schönenberger Gemeinderat. Bei der
kurz darauf stattfindenden gemeinsamen Sitzung der beiden Räte zeigte sich, dass beide Gremien
einer Eingemeindung grundsätzlich positiv gegenüberstanden. Allerdings wurden auch
Befürchtungen ausgesprochen. Diese sollten im noch auszuhandelnden Vertrag ausgeräumt werden.
Auch wollte man zunächst die Bürgerschaft informieren und ihr die Gelegenheit geben, sich dazu
zu äußern. Man sieht, Bürgerbefragung ist nichts Neues. Auch vor 100 Jahren wurden solch
wichtige Entscheidungen nicht über die Köpfe der Menschen hinweg getroffen.
Welche Befürchtungen hatten die Räte hinsichtlich der Fusion?
Sie waren übereingekommen, dass Schönenberg nicht Teilgemeinde von Ötisheim werden sollte,
sondern dass die Gemeinde vollständig in der Gemeinde Ötisheim aufgehen solle und
dementsprechend die Einwohner von Schönenberg denjenigen von Ötisheim vollkommen
gleichgestellt werden sollten. Es kamen Bedenken auf wie z.B., dass Schönenberger Bürger evtl.
auf sofortige Einrichtung von Wasserleitungen drängen könnten.
Ein Blick in den Eingemeindungsvertrag zeigt, welche Lösungen die Räte damals gefunden haben,
um die Einwände auszuräumen.
Nebenbei bemerkt sei, dass diese doch wichtige Angelegenheit in einem nur knapp drei Seiten
umfassenden Vertrag geregelt werden konnte.
§ 1 besagt, dass sich die beiden Gemeinden zu einer Gemeinde mit dem Namen Ötisheim
vereinigen.
In 12 weiteren Paragrafen wurde u.a. folgendes festgelegt:
Das gesamte Vermögen der Gemeinde Schönenberg wie auch die zustehenden Rechte (z.B das
Schafweide- und Jagdrecht) und die Lasten geht auf die Gemeinde Ötisheim über.
Das Ratszimmer sollte für öffentliche Zwecke erhalten bleiben, die Registratur jedoch nach
Ötisheim überführt werden. Das Gemeindebackhaus wie auch der Begräbnisplatz sollte erhalten
bleiben. Die Schule sollte weiter bestehen bleiben, die Schullasten und die Staatsbeiträge jedoch auf
Ötisheim übergehen. Auch die Feuerlöschgerätschaften sollten in Schönenberg verbleiben und die
Schönenberger Feuerwehr weiterbestehen. Ebenso sollte die Farrenhaltung weitergeführt werden,
solange eine bestimmte Anzahl von Kühen gehalten wird.
Die Vertretung im Gemeinderat betreffend wurde festgelegt, dass mindestens ein Mitglied des
Gemeinderats in Schönenberg wohnen muss.
Die Bürger von Schönenberg werden „ganz von selbst und ohne Bezahlung einer Aufnahmegebühr Gemeindebürger in Ötisheim. An den in der Gemeinde Ötisheim seither bestehenden Bürgernutzungen nehmen die Gemeindeeinwohner von Schönenberg nicht teil“ besagt § 5 des Eingemeindungsvertrags.
Mit dieser Regelung waren die „Schönenberger“ zunächst nicht einig. Es ging dabei um Holz- und
Streunutzungen. Sie machten ihre Zustimmung davon abhängig, dass das Forstamt Maulbronn
ihnen weiterhin diese Nutzungen gewährt.
Bezüglich der Wasserversorgung legte man fest, dass die Gemeinde 2/5 der Baukosten übernehmen
würde, wenn die Wasserabnehmer sich verpflichten, die übrigen 3/5 der Kosten aufzubringen. Dies für den Fall, dass der Gemeinderat eine Quellwasserversorgung beschließen sollte. Im Laufe von 100 Jahren wurden die gefundenen Regelungen von der Wirklichkeit überholt.
Die Schule in Schönenberg musste schon Anfang der 30iger Jahre aufgegeben werden. Dafür wurden die Schönenberger ans Wasserleitungsnetz angeschlossen und mussten ihr Wasser nicht mehr aus dem Brunnen schöpfen. Das Rat- und Schulhaus wurde verkauft und dient heute als Wohnhaus. Dagegen ist das Backhaus nach grundlegender Sanierung im Jahr 2000 noch funktionsfähig und wird regelmäßig genutzt. Überregionale Bekanntheit erlangt Ötisheim durch die Waldensergeschichte, die im Waldensermuseum in Schönenberg, dem ehemaligen Wohnhaus des Waldenserführers Arnaud, zu bestaunen ist.
Abschließend kann man resümieren, dass der Wunsch, der vor einem Jahrhundert im damaligen Amtsblatt ausgedrückt wurde, der Zusammenschluss der beiden Gemeinden möge zum Segen für alle gereichen, sich wohl erfüllt hat. (hz)