Bebauungspläne im Beteiligungsverfahren
Bebauungsplan Hofäcker:
Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans - "Hofäcker" im Regelverfahren gem. § 2ff. BauGB
und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger Öffentlicher Belange
Der Gemeinderat der Gemeinde Ötisheim hat am 05.11.2024 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Hofäcker“ im Regelverfahren aufzustellen und den Entwurf öffentlich auszulegen.
Maßgebend ist der Städtebauliche Konzept, gefertigt vom Planungsbüro Piske, Ludwigshafen in der Fassung vom 25.11.2024.
Das Plangebiet befindet sich südlich des Ortskerns Ötisheim zwischen der neu trassierten L 1132 im Süden und dem Erlenbach im Norden.
Gemäß § 1 Abs. 2 BauGB sollen landwirtschaftlich oder als Wald genutzte Flächen nur in notwendigem Umfang umgenutzt werden. Die Notwendigkeit der Umwandlung landwirtschaftlicher oder als Wald genutzter Flächen soll begründet werden; dabei sollen Ermittlungen zu den Möglichkeiten der Innenentwicklung zugrunde gelegt werden, zu denen insbesondere Brachflächen, Gebäudeleer-stand, Baulücken und andere Nachverdichtungsmöglichkeiten zählen können.
Im Rahmen der Aufstellung des Flächennutzungsplans 2025 der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Mühlacker/Ötisheim wurden die Möglichkeiten der Innentwicklung zur Deckung des Wohnbaulandbedarfs in allen Gemeinden geprüft. Dabei hat sich gezeigt, dass die Innenentwicklungspotenziale in der Gemeinde Ötisheim nicht ausreichend sind, um dem Bedarf angemessen Rechnung zu tragen. Daher wurde im Rahmen der Aufstellung des Flächennutzungsplans 2025 der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Mühlacker/Ötisheim eine Neubaufläche von ca. 7 ha ausgewiesen. Von diesen 7 ha werden aktuell ca. 6 ha Acker-baulich genutzt.
Aus Sicht der Gemeinde Ötisheim ist die Inanspruchnahme der landwirtschaftlichen Fläche erforderlich, um dem bestehenden Wohnbauflächenbedarf Rechnung tragen zu können.
Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die Auslegung erfolgt in der Zeit vom
Montag, den 09.12.2024 bis einschließlich Freitag, den 17.01.2025
beim Bürgermeisteramt Ötisheim, Rathaus, Schönenberger Str. 2, 75443 Ötisheim, im Foyer im Erdgeschoss während folgender Öffnungszeiten
Montag 8.00 bis 12.00 Uhr sowie 16.00 bis 18.00 Uhr
Dienstag – Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr
Anbei die Dokument zur Einsichtnahme.
Anschreiben zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (PDF-Datei)
Städtebauliches Konzept (PDF-Datei)
Entwurf der Begründung (PDF-Datei)
Öffentliche Bekanntmachung der Aufstellung und frühzeitigen Öffentlichen Beteiligung (PDF-Datei)
Bebauungsplan - „Rennschläger – 1. Änderung“ ergänzendes Verfahren gem. § 214 Abs. 4 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Ötisheim hat am 03.12.2024 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Im Rennschläger - 1. Änderung“ in einem ergänzenden Verfahren gemäß § 214 Abs. 4 BauGB zu korrigieren.
Die abweichenden Vorgaben zur Traufhöhe in der Planzeichnung und in den textlichen Festsetzungen wird dahingehend korrigiert, dass einheitlich 4,50 m festgesetzt werden.
Maßgebend ist der korrigierte Plan, gefertigt vom Planungsbüro Piske, Ludwigshafen in der Fassung vom 26.07.2018.
Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die Auslegung erfolgt in der Zeit vom
Montag, den 16.12.2024 bis einschließlich Freitag, den 24.01.2025
beim Bürgermeisteramt Ötisheim, Rathaus, Schönenberger Str. 2, 75443 Ötisheim, im Foyer im Erdgeschoss während folgender Öffnungszeiten
Montag 8.00 bis 12.00 Uhr sowie 16.00 bis 18.00 Uhr
Dienstag – Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter der Internet-Adresse der Gemeinde Ötisheim www.oetisheim.de unter folgendem Link eingestellt.
https://www.oetisheim.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/bebauungsplaene
Die Öffentlichkeit kann sich während dieser Zeiten über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planungen informieren und innerhalb dieser Frist zur Planung schriftlich oder zur Niederschrift äußern. Es wird weiter darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Ötisheim, den 09.12.2024
gez.
Werner Henle
Bürgermeister
Alle Bebauungspläne
Hier finden Sie den Flächennutzungsplan 2025 sowie in Ötisheim rechtskräftige Bebauungspläne. Bei Fragen zu einzelnen Plänen wenden Sie sich bitte an unser Bauamt.